Insolvenz Stromlieferant Niederspannung (NS)

Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?

Bekomme ich noch Strom?
Die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom rund um die Uhr ist gesetzlich gewährleistet. Wenn ihr Stromlieferant nicht mehr liefern kann, springen wir als Ihr örtlicher Grundversorger ein und beliefern Sie mit der so genannten Ersatzversorgung. Diese orientiert sich preislich an den Grundversorgungstarifen.

Neuen Stromanbieter suchen!
Hat Ihr Stromanbieter die Insolvenz angemeldet, fangen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit der Ersatzversorgung auf. Allerdings ist diese teurer als ein Vertrag. Da die Ersatzversorgung keine Vertragslaufzeiten kennt, können Sie sofort einen neuen Lieferanten suchen. Tipp: Notieren Sie sich sobald wie möglich den Zählerstand samt Datum.

Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu senden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?
Steht Ihnen eine Rückzahlung wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen zu, können Sie diesen Betrag zur Insolvenztabelle anmelden, sobald ein Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wurde.  

Erhalte ich versprochene Boni?
Mit Bonuszahlungen locken viele Billiganbieter Kundschaft an. Oft wird diese aber erst am Ende des ersten Vertragsjahres ausgezahlt. Ob Sie noch den versprochenen Betrag erhalten, hängt vom Insolvenzverfahren ab. Sobald es eröffnet wird, können Sie Ihre Ansprüche – wie auch bei den zu viel gezahlten Abschlägen – geltend machen.