Netze
Unser Job. Ihre Versorgung.
Ob Wasser, Strom oder Wärme. Unsere Netz-Spezialisten sorgen rund um die Uhr dafür, dass Ihre Versorgung garantiert ist.
Stromnetz
Gesetze und Verordnungen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizität
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
- Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
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Hausstromanschluss
Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie alle Fragen zum speziellen Anschluss mit unseren Fachleuten:
Uwe Schlachter, Teamleiter Stromnetz
Telefon 07741 833 641
Fax 07741 833 661
u.schlachter@stadtwerke-wt.de
Alfred Marder, Teamleiter Stromnetz (RWH)
Telefon 07741 833 628
Fax 07741 833 661
a.marder@stadtwerke-wt.de
Baustromanschluss
Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie alle Fragen zum speziellen Anschluss mit unseren Fachleuten:
Uwe Schlachter, Teamleiter Stromnetz
Telefon 07741 833 641
Fax 07741 833 661
u.schlachter@stadtwerke-wt.de
Alfred Marder, Teamleiter Stromnetz (RWH)
Telefon 07741 833 628
Fax 07741 833 661
a.marder@stadtwerke-wt.de
Regionalwerk Hochrgein GmbH & Co. KG
Als strategischer Partner und Gesellschafter der Regionalwerk Hochrhein GmbH & Co.KG übernehmen die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH die technische Betriebsführung der Stromnetze in den Gemeinden Lauchringen und Wutöschingen.
Ab dem 01.01.2021 wird die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH ebenso die technische Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf übernehmen.
Strassenbeleuchtung
Bau, Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind für uns sehr wichtig. So sorgen wir mit unserem Engagement für die nächtliche Sicherheit der Bürger von Waldshut- Tiengen und deren Ortsteilen sowie den Gemeinden Lauchringen und Wutöschingen. Wir setzen bei Neuanlagen auf LED-Technik, die den geringsten Stromverbrauch aufweist.
Wassernetz
Hauswasseranschluss
Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie alle Fragen zum speziellen Anschluss mit unseren Fachleuten.
Andreas Schillinger, Leiter Produktion, Netze Wasserund Wärme
Telefon 07741 833 646
Fax 07741 833 661
a.schillinger@stadtwerke-wt.de
Fritz Schäuble, Wassernetz
Telefon 07741 833 632
Fax 07741 833 661
f.schaeuble@stadtwerke-wt.de
Bauwasseranschluss
Marvin Mutter, Wassernetz
Telefon 07741 833 651
Fax 07741 833 661
m.mutter@stadtwerke-wt.de
Wärmenetz
Wir betreiben folgende Wärmenetze:
Tiengen Stadtmitte (im Bahnhofsgebäude)
- 2.044 kW Anschlussleistung
- Erzeugungsleistung
- 120 kWel
- 196 kWth
- 2 x 742 kW Spitzenlastkessel
- 2,3 km Wärmenetz
Wärmeanschlüsse:
- Finanzamt (alt/neu)
- J.-P.-Hebel-Schule
- Kath. Kirche/Pfarrhaus
- Musikschule
- Sparkasse Hochrhein
- Stadtbauamt
- Villiger GmbH
- Neues Alten- u. Pflegezentrum
Schulzentrum Tiengen
- 2.866 kW Anschlussleistung
- Erzeugungsleistung
- 203 kWel
- 316 kWth
- 3 x 850 kW Spitzenlastkessel
- 2,6 km Wärmenetz
Wärmeanschlüsse:
- Stadthalle Tiengen
- Sporthalle
- Klettgaugymnasium
- Realschule Tiengen
- Carl-Heinz-Rösch-Schule
- Wutachschule
- Langensteinschule
- Justus-Liebig-Schule
- 5 Wohngebäude der FÖFA
- WEG-Wohngebäude
Schulzentrum Waldshut
- 4.616 kW Anschlussleistung
- Erzeugungsleistung
- 302 kWel
- 481 kWth
- 2 x 2.325 kW Spitzenlastkessel
- 1,2 km Wärmenetz
Wärmeanschlüsse:
- Stadthalle
- Hallenbad/Sauna
- Realschule
- Kaufm. Berufsschule
- Techn. Gymnasium
- Hochrheingymnasium
- Chilbisporthalle
- Justus-Liebig-Schule
BHKW Kaitle
- 1.054 kW Anschlussleistung
- Erzeugungsleistung
- 48 kWel
- 80 kWth
- 3 x 170 kW Spitzenlastkessel
- 0,37 km Wärmenetz
Wärmeanschlüsse:
- Baubetriebshof
- Feuerwehr
- Wohnhaus
Stadtwerke Betriebsgebäude
Ansprechpartner:
Peter Stoll
Tel. 07741 833 633
p.stoll@stadtwerke-wt.de
Ansprechpartner
Andreas Schillinger, Leiter Produktion / Netze Wasser und Wärme
Tel. 07741 833 646
a.schillinger@stadtwerke-wt.de
Netznutzung
Netznutzungsentgelte / Hochlastzeitfenster
Preisblätter Netznutzung
- Preisblatt Netznutzung 2021
- Information MsbG und Preisblatt Digitales Messwesen 2021 - 2023
- Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte
- Preisblatt Netznutzung 2020
- Information MsbG und Preisblatt Digitales Messwesen 2020 - 2022
- Preisblatt Netznutzung 2019
- Information MsbG und Preisblatt Digitales Messwesen 2019 - 2021
Hochlastzeitfenster
Lastprofile / Temperaturtabelle
PHZ:
PP0:
Temperaturtabelle:
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2019 - 31.12.2021) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.
Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.
Kontakt
Kontakt
Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH
Peter-Thumb-Straße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07741 833 638
Telefax: 07741 833 661
E-Mail: Netznutzung
Internet: www.stadtwerke-wt.de/
GPKE
Tenor 5 GPKE
Abrechnungsmodell gemäß Tenor 5 GPKE
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 -BK6-06-009 - GPKE- Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an. Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Verträge
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-17-168
- Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 1)
- EDI-Vereinbarung (Anlage 3)
- Sperrauftrag (Anlage 4)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG
Insolvenz Stromlieferant Niederspannung (NS)
Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?
Bekomme ich noch Strom?
Die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom rund um die Uhr ist gesetzlich gewährleistet. Wenn ihr Stromlieferant nicht mehr liefern kann, springen wir als Ihr örtlicher Grundversorger ein und beliefern Sie mit der so genannten Ersatzversorgung. Diese orientiert sich preislich an den Grundversorgungstarifen.
Neuen Stromanbieter suchen!
Hat Ihr Stromanbieter die Insolvenz angemeldet, fangen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit der Ersatzversorgung auf. Allerdings ist diese teurer als ein Vertrag. Da die Ersatzversorgung keine Vertragslaufzeiten kennt, können Sie sofort einen neuen Lieferanten suchen. Tipp: Notieren Sie sich sobald wie möglich den Zählerstand samt Datum.
Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu senden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?
Steht Ihnen eine Rückzahlung wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen zu, können Sie diesen Betrag zur Insolvenztabelle anmelden, sobald ein Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wurde.
Erhalte ich versprochene Boni?
Mit Bonuszahlungen locken viele Billiganbieter Kundschaft an. Oft wird diese aber erst am Ende des ersten Vertragsjahres ausgezahlt. Ob Sie noch den versprochenen Betrag erhalten, hängt vom Insolvenzverfahren ab. Sobald es eröffnet wird, können Sie Ihre Ansprüche – wie auch bei den zu viel gezahlten Abschlägen – geltend machen.
Insolvenz Stromlieferant Mittelspannung (MS)
Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?
Bekomme ich noch Strom?
Im Bereich der Mittelspannung haben wir als örtlicher Grundversorger ein sofortiges Sperrrecht. Wir versuchen dies aber nicht einzufordern. Wir möchten Ihnen eine geduldete Energieentnahme von wenigen Tagen anbieten. So haben Sie wenigstens die Möglichkeit sich einen neuen Stromanbieter zu suchen und Ihr Unternehmen ist weiterhin mit Strom versorgt.
Welche Informationen brauche ich?
Es ist ratsam folgende Informationen bei Ihrem letzten Versorger einzuholen:
- Lastgang (1/4-stündliche Übersicht des Verbrauches)
- Maximale Leistung in kW
- Monatliche Verbräuche in kWh (HT und NT)
- Netzbetreiber
Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu senden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb
Ein wichtiges Grundelement unserer Versorgungsnetze ist die Messung, welche mit sogenannten Zählern realisiert wird.
- Information-MsbG-mit-Preisblatt-Digitales-Messwesen-2020-2
- Bedienungsanleitung EHM
- Kurzanleitung EasyMeter
Sie haben Fragen rund um diese Zähler und Installationen?
Die Stadtwerke Waldshut - Tiengen GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner
Kontaktieren Sie
Matthias Spitznagel, Messstellenbetrieb
Telefon 07741 833 654
Fax 07741 833 661
m.spitznagel@stadtwerke-wt.de
Verträge
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-17-168
- Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 1)
- EDI-Vereinbarung (Anlage 3)
- Sperrauftrag (Anlage 4)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG
Kontaktieren Sie uns bei Fragen
Technisches Sekretariat
von-Opel-Straße 8
79761 Waldshut-Tiengen