Veröffentlichungspflichten
Netzanschluss
Bedingungen Netzanschluss:
Verträge garantieren eindeutige Regelungen und damit Rechtssicherheit. Im Folgenden informieren wir Sie kurz über den Netzanschlussvertrag, den Anschlussnutzungsvertrag und den kombinierten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Eigentümer der Anlage (Grundstückseigentümer) geschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einschließlich der Kostentragung.
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer (Mieter, Pächter) der Anlage geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (kombiniert)
Sind Anschlussnutzer und Eigentümer der Anlage (Grundstückseigentümer) eine Person, wird der kombinierte Vertrag mit dem Verteilnetzbetreiber abgeschlossen
Die hier veröffentlichten Vertragstexte dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten
Anschlussnutzungsvertrag und Netzanschlussvertrag als PDFAGB Netzkunde als PDF
Allgemeine Netzanschlussbedingungen:
Mitteilung über die Änderungen der TAB nach § 4 NAV zum 1.April 2007Gemäß Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung NAV § 4 teilen wir Ihnen hiermit die Änderungen unserer Technischen Anschlussbedingungen TAB zum 1. April 2008 mit.
Die nach § 20 zur Anwendung kommenden Technischen Anschlussbedingungen für den Strom- Netzbetreiber der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH basieren auf dem Musterwortlaut der TAB 2007 des VDN e.V. beim VDEW in Berlin, Ausgabe Juli 2007. TAB 2007 Bundesmusterwortlaut Juli 2007 als PDF
Netznutzungsentgelte / Hochlastzeitfenster
Preisblätter Netznutzung:
vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2020Information MsbG und Preisblatt Digitales Messwesen 2020 - 2022
Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte
Preisblatt Netznutzung 2019
Information MsbG und Preisblatt Digitales Messwesen 2019 - 2021
Preisblatt Netznutzung 2018
Information MsbG und Preisblatt Digitales Messwesen 2018 - 2020
Hochlastzeitfenster:
Hochlastzeitfenster 2020Hochlastzeitfenster 2019
Hochlastzeitfenster 2018
Lastprofile / Temperaturtabelle
PHZ:
Profil ElektrospeicherheizungPP0:
Profil WärmepumpeTemperaturtabelle 2019:
Temperaturtabelle 2019Temperaturtabelle 2018:
Temperaturtabelle 2018Temperaturtabelle 2017:
Temperaturtabelle 2017Grund- und Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers Strom:
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2019 - 31.12.2021) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.
Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bediungungen für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.
StromGVVErgänzende Bedingungen zur StromGVV
Kontakt
Kontakt:
Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH
Peter-Thumb-Straße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 77 41 / 833-638
Telefax: +49 (0) 77 41 / 833-661
E-Mail: Netznutzung
Internet: http://www.stadtwerke-wt.de/
GPKE
Tenor 5 GPKE:
Abrechnungsmodell gemäß Tenor 5 GPKE
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 -BK6-06-009 - GPKE- Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Verträge
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-17-168:
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 1)EDI-Vereinbarung (Anlage 3)
Sperrauftrag (Anlage 4)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbGMessstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG:
Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbGAnnahmeerklärung zum Messstellenvertrag Strom
Insolvenz Stromlieferant Niederspannung (NS)
Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?
Bekomme ich noch Strom?
Die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom rund um die Uhr ist gesetzlich gewährleistet. Wenn ihr Stromlieferant nicht mehr liefern kann, springen wir als Ihr örtlicher Grundversorger ein und beliefern Sie mit der so genannten Ersatzversorgung. Diese orientiert sich preislich an den Grundversorgungstarifen.
Neuen Stromanbieter suchen!
Hat Ihr Stromanbieter die Insolvenz angemeldet, fangen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit der Ersatzversorgung auf. Allerdings ist diese teurer als ein Vertrag. Da die Ersatzversorgung keine Vertragslaufzeiten kennt, können Sie sofort einen neuen Lieferanten suchen. Tipp: Notieren Sie sich sobald wie möglich den Zählerstand samt Datum.
Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu schicken. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen widerrufen.
Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?
Steht Ihnen eine Rückzahlung wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen zu, können Sie diesen Betrag zur Insolvenztabelle anmelden, sobald ein Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wurde.
Erhalte ich versprochene Boni?
Mit Bonuszahlungen locken viele Billiganbieter Kundschaft an. Oft wird diese aber erst am Ende des ersten Vertragsjahres ausgezahlt. Ob Sie noch den versprochenen Betrag erhalten, hängt vom Insolvenzverfahren ab. Sobald es eröffnet wird, können Sie Ihre Ansprüche – wie auch bei den zu viel gezahlten Abschlägen – geltend machen.
Insolvenz Stromlieferant Mittelspannung (MS)
Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?
Bekomme ich noch Strom?
Im Bereich der Mittelspannung haben wir als örtlicher Grundversorger ein sofortiges Sperrrecht. Wir versuchen dies aber nicht einzufordern. Wir möchten Ihnen eine geduldete Energieentnahme von wenigen Tagen anbieten. So haben Sie wenigstens die Möglichkeit sich einen neuen Stromanbieter zu suchen und Ihr Unternehmen ist weiterhin mit Strom versorgt.
Neuen Stromanbieter suchen!
Hat Ihr Stromanbieter die Insolvenz angemeldet, fangen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit der Ersatzversorgung auf. Allerdings ist diese teurer als ein Vertrag. Da die Ersatzversorgung keine Vertragslaufzeiten kennt, können Sie sofort einen neuen Lieferanten suchen. Tipp: Notieren Sie sich sobald wie möglich den Zählerstand samt Datum.
Welche Informationen brauche ich?
Es ist ratsam folgende Informationen bei Ihrem letzten Versorger einzuholen:
- Lastgang (1/4-stündliche Übersicht des Verbrauches)
- Maximale Leistung in kW
- Monatliche Verbräuche in kWh in HT und NT
- Netzbetreiber
Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu schicken. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen widerrufen.