Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2019 - 31.12.2021) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.

 

Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2022 - 31.12.2024) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.